Neben der Fallbearbeitung bildet das Verfassen einer Seminararbeit (bzw. Bachelorarbeit/Masterarbeit) das Kernstück des wissenschaftlichen, juristischen Arbeitens. Die Seminararbeit zeichnet sich dadurch aus, dass der/die AutorIn den gegenwärtigen Meinungsstand in der Wissenschaft zu einer bestimmten Thematik umfassend darstellt, je nach Fragstellung, Spannungsfelder und Lösungsansätze erörtert und eine eigne Position einnimmt. Damit unterscheidet sich diese Art der Abhandlung von einer Fallbearbeitung, welche im Wesentlichen darauf gerichtet ist, einen individuell-konkreten Fall zu lösen.
Seminare werden in verschiedenen Modalitäten durchgeführt, die je nach Lehrstuhl variieren. Grundsätzlich kann das Thema der Seminararbeit aus einer Themenliste gewählt werden. Dies geschieht vor allem auf Bachelorstufe. Dazu eignet sich die Teilnahme an der Vorbesprechung. Dort werden auch alle weiteren Informationen (Bewerbung, Modalitäten, usw.) bekanntgegeben. Neben der zu verfassenden Arbeit wird häufig auch ein Referat verlangt, welches vor den Seminarteilnehmern vorgetragen wird. Üblich sind auch Diskussionen im Anschluss.
Zur Anrechnung ist folgendes zu vermerken:
Übergangstudierende, welche das Assessment unter alter Ordnung bestanden haben können maximal zwei Bachelorarbeiten und fünf Fallbearbeitungen oder drei Bachelorarbeiten und drei Fallbearbeitungen für den Bachelorabschluss anrechnen lassen. Es darf die Anzahl von 27 ECTS Punkten nicht überschritten werden.
Studierende, welche mit dem Bachelor 2013 begonnen haben, müssen mindestens zwei genügende Fallbearbeitungen und eine Bachelorarbeit vorlegen.
Für weitere Informationen sei auf die Studienverordnung, Bachelor of Law (StudO B Law), RS 4.2., insbesondere 3.4 verwiesen.